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Verfügung

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Verfügung ist im öffentlichen Recht ein staatlicher Verwaltungsakt, der als Gebot, Verbot oder Erlaubnis an eine oder mehrere Personen gerichtet ist. Im Zivilrecht bezeichnet sie ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, aufgehoben, verändert oder belastet wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 655)


Beispiel: Ein Grundstückseigentümer verkauft sein Grundstück an eine andere Person. Durch die Übereignung wird das Eigentum an dem Grundstück auf den Käufer übertragen. Dies ist eine Verfügung im Sinne des Zivilrechts.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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