Verfahrensgerechtigkeit
Verfahrensgerechtigkeit bedeutet, dass die Entgeltfindung als gerecht empfunden wird, wenn die Verfahren zur Lohnfestsetzung konsistent, transparent und objektiv sind und Mitarbeitende Möglichkeiten haben, Entscheidungen anzufechten oder mitzubestimmen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 414 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen legt klare, nachvollziehbare Kriterien für Gehaltserhöhungen fest und wendet diese bei allen Mitarbeitern gleich an. Zudem können Beschäftigte bei Unzufriedenheit eine Beschwerde einreichen. Dadurch wird die Verfahrensgerechtigkeit wahrgenommen.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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