Vereinssparkassen
- Andreas Armster

- 14. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Vereinssparkassen sind Sparkassen, die von Sparkassenvereinen gegründet werden. Die Gründungsmitglieder stellen der Sparkasse ein ausreichendes Grundkapital unentgeltlich zur Verfügung, das in der Sparkasse verbleibt. Vereinssparkassen sind juristische Personen des Privatrechts, haben keine Mitglieder und unterliegen den Regelungen des Sparkassengesetzes. (vgl. Weilinger 2022, S. 25)
Beispiel: Erste Gemeinnützige Sparkasse Oberösterreich
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas



Kommentare