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Vereinfachte Kapitalherabsetzung

6. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist eine besondere Form der Kapitalherabsetzung, die ausschließlich zum Ausgleich von Verlusten dient, keine Kapitalrückzahlung an die Aktionäre vorsieht und nur unter den im AktG festgelegten Voraussetzungen (u. a. keine Gewinnvorträge, weitgehend verbrauchte Rücklagen) zulässig ist. (vgl. Roos 2024, S. 287 f.)


Beispiel: Eine AG weist einen Bilanzverlust von 500.000 € aus, während Gewinnrücklagen nicht mehr vorhanden sind. Die Hauptversammlung beschließt eine vereinfachte Kapitalherabsetzung von 2.000.000 € auf 1.500.000 €, um den Verlust bilanziell auszugleichen. Eine Auszahlung an die Aktionäre erfolgt nicht.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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