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Vereinbarte Entgelte

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Vereinbarte Entgelte sind Entgelte, nach denen die Umsatzsteuer grundsätzlich berechnet wird (Sollversteuerung). Dabei entsteht die Umsatzsteuer bereits mit der Ausführung der Leistung und nicht erst mit dem Zahlungseingang. (vgl. Puke 2023, S. 279)


Beispiel: Ein Handwerksbetrieb stellt im März eine Rechnung über 5.000 Euro für eine abgeschlossene Renovierung aus. Obwohl der Kunde erst im April bezahlt, muss der Betrieb die Umsatzsteuer bereits für den Monat März anmelden und abführen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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