Verdeckte Einlage
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht als offene Einlage erfolgt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 138 f.)
Beispiel: Ein Gesellschafter verkauft seiner GmbH ein Grundstück für 1 Mio. €, obwohl es tatsächlich 2 Mio. € wert ist. Der Preisvorteil von 1 Mio. € gilt als verdeckte Einlage, da die GmbH einen Vorteil erhält, den ein fremder Dritter nicht gewähren würde.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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