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Verdeckte Einlage

Eine verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht als offene Einlage erfolgt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 138 f.)


Beispiel: Ein Gesellschafter verkauft seiner GmbH ein Grundstück für 1 Mio. €, obwohl es tatsächlich 2 Mio. € wert ist. Der Preisvorteil von 1 Mio. € gilt als verdeckte Einlage, da die GmbH einen Vorteil erhält, den ein fremder Dritter nicht gewähren würde.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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