Verdachtskündigung
- Andreas Armster

- 12. Aug. 2025
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Eine Verdachtskündigung ist eine Form der außerordentlichen Kündigung, bei der nicht eine erwiesene Pflichtverletzung, sondern bereits der dringende Verdacht einer schweren arbeitsvertragswidrigen Handlung (z. B. Diebstahl, Betrug) zur Kündigung führt, sofern der Verdacht objektiv begründet ist, das Vertrauen massiv zerstört und vorher eine Anhörung des Arbeitnehmers erfolgt. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 597 f.)
Beispiel: In einem Einzelhandelsgeschäft fehlt mehrfach Bargeld aus der Kasse. Die Überwachungskamera zeigt unscharf eine Person, die der Kassiererin ähnelt, wie sie außerhalb der Kassenabrechnung Geld entnimmt. Trotz ihrer Anhörung kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden. Der Arbeitgeber kündigt daraufhin außerordentlich wegen des dringenden Verdachts auf Diebstahl.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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