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Verbändestaat

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Verbändestaat bezeichnet die starke politische Einflussnahme von Verbänden auf staatliche Entscheidungen. Verbände sind in politischen Gremien vertreten und können im Gesetzgebungsverfahren angehört werden, um die Interessen ihrer Mitglieder einzubringen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 646)


Beispiel: Ein Arbeitgeberverband wird im Rahmen eines neuen Arbeitsgesetzes vom Deutschen Bundestag angehört und bringt Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes ein. Dadurch nimmt der Verband Einfluss auf politische Entscheidungen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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