Verbundene Verträge
- Andreas Armster

- 1. Okt.
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Verbundene Verträge liegen vor, wenn ein Verbraucher einen Kaufvertrag über eine Ware oder Dienstleistung abschließt und gleichzeitig zur Finanzierung dieses Geschäfts einen Darlehensvertrag aufnimmt, der wirtschaftlich eng mit dem Kauf verbunden ist – etwa weil der Händler den Kredit vermittelt oder die Bank den Kaufpreis direkt an den Verkäufer auszahlt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 326 ff.)
Beispiel: A kauft sich im Elektromarkt einen Fernseher für 1.200 €. Da sie den Betrag nicht sofort zahlen kann, vermittelt ihr der Verkäufer direkt einen Kredit bei der Hausbank des Marktes. Die Bank überweist den Kaufpreis direkt an den Händler, und A zahlt die monatlichen Raten an die Bank.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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