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Verbrauchsgüterkauf

13. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher eine bewegliche Ware von einem Unternehmer kauft. Dabei gelten besondere Schutzregeln für den Käufer. Beispielsweise trägt beim Versand grundsätzlich der Verkäufer das Risiko, bis die Ware beim Käufer angekommen ist. Zeigt sich innerhalb eines Jahres ein Sachmangel, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorlag. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 110 ff.)


Beispiel: K kauft privat bei einem gewerblichen Händler V einen gebrauchten Laptop. Nach zwei Monaten stellt sich heraus, dass der Akku defekt ist. Da der Mangel innerhalb eines Jahres auftritt, wird grundsätzlich vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorlag. K kann daher seine Gewährleistungsrechte geltend machen und unter den entsprechenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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