Verbrauchsabweichung
Die Verbrauchsabweichung ist die Differenz zwischen den Istkosten zu Festpreisen und den Sollkosten, die sich aus der flexiblen Plankostenrechnung ergeben. Wenn die Beschäftigung die einzige externe Kosteneinflussgröße ist, weist sie auf unwirtschaftliches Verhalten bzw. Mehrverbräuche in einer Kostenstelle hin und ist daher vom Kostenstellenleiter zu verantworten. Sie kann sich aus Qualitätsabweichungen, Verfahrensabweichungen und Auftragsabweichungen zusammensetzen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 243)
Beispiel: Die Sollkosten einer Kostenstelle betragen bei der tatsächlichen Beschäftigung 20.000 €. Die Istkosten zu Festpreisen liegen bei 22.000 €. Die Verbrauchsabweichung beträgt somit 2.000 € (22.000 € − 20.000 €). Unter den genannten Voraussetzungen deutet dies auf einen unwirtschaftlichen Mehrverbrauch hin, für den der Kostenstellenleiter verantwortlich ist.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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