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Verbraucherschutzrecht

14. März
1 Min. Lesezeit

Das Verbraucherschutzrecht ist ein Sonderbereich des Privatrechts, der Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmern besonders schützt, z. B. durch Informationspflichten oder Widerrufsrechte. (vgl. Fischer 2023, S. 142 f.)


Beispiel: Das Widerrufsrecht beim Onlinekauf, bei dem Verbraucher einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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