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Verbraucherdarlehensvertrag

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Kreditvertrag, bei dem ein Unternehmer einem Verbraucher (oder Existenzgründer) ein Darlehen gewährt. Er unterliegt besonderen Schutzvorschriften (§§ 491–505e BGB), die z. B. Informationspflichten, Schriftform, Pflichtangaben wie effektiven Jahreszins und ein Widerrufsrecht vorsehen. Ziel ist es, den Verbraucher vor Überforderung und Intransparenz bei der Kreditaufnahme zu schützen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 324 ff.)


Beispiel: Eine Privatperson kauft sich im Elektrofachhandel einen neuen Fernseher für 1.200 €. Sie zahlt nicht sofort, sondern schließt mit der angeschlossenen Bank des Händlers einen Ratenzahlungsvertrag über 24 Monate mit 5 % Zinsen ab. Da ein Unternehmer (Bank) einem Verbraucher ein entgeltliches Darlehen gewährt, handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag mit Schriftform, Pflichtangaben und Widerrufsrecht.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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