Verbraucher
- Andreas Armster

- 17. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 16 f.)
Beispiel: Eine Privatperson kauft online ein Buch für den eigenen Gebrauch. Sie handelt damit als Verbraucher, nicht als Unternehmer.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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