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Verbindlichkeiten

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Verbindlichkeiten sind am Bilanzstichtag bestehende und hinsichtlich ihrer Höhe und Fälligkeit feststehende Schulden eines Unternehmens. Sie sind nach den Vorschriften des HGB in der Bilanz als Passivposten auszuweisen. (vgl. Puke 2023, S. 277)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft Waren auf Rechnung für 15.000 Euro. Am Bilanzstichtag ist die Rechnung noch nicht bezahlt. Der offene Betrag wird als Verbindlichkeit in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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