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Verbindliche Zusage

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine verbindliche Zusage ist die schriftliche Zusicherung der Finanzbehörde, wie ein bereits geprüfter Sachverhalt künftig steuerlich behandelt wird. Sie wird auf Antrag nach einer Außenprüfung erteilt und ist für die darin genannten Steuern und Zeiträume verbindlich (§§ 204, 205 AO). (vgl. Puke 2023, S. 277)


Beispiel: Nach einer Betriebsprüfung beantragt ein Unternehmen eine verbindliche Zusage zur steuerlichen Behandlung einer bestimmten Leasinggestaltung. Das Finanzamt bestätigt schriftlich, dass diese Gestaltung auch in den kommenden Jahren steuerlich in derselben Weise anerkannt wird.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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