Verantwortlichkeit des Schädigers
Die Verantwortlichkeit des Schädigers bedeutet, dass jemand für einen verursachten Schaden rechtlich verantwortlich ist. Dabei sind unter anderem die Deliktsfähigkeit, die Beteiligung mehrerer Personen und die Haftung für Verrichtungsgehilfen nach §§ 827–831 BGB zu beachten. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 138 f.)
Beispiel: Ein Taxiunternehmer stellt einen Fahrer sorgfältig ein. Der Fahrer verursacht betrunken einen Unfall und verletzt einen Fußgänger. Kann der Unternehmer nachweisen, dass er den Fahrer sorgfältig ausgewählt und überwacht hat, kann er sich nach § 831 BGB von der Haftung befreien. Der Fahrer selbst muss dem Fußgänger Schadensersatz leisten.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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