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Veranlagungsverfahren

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Veranlagungsverfahren ist das Verfahren, mit dem regelmäßig anfallende Steuern durch die Finanzbehörde festgesetzt werden. Dabei werden die steuerlichen Angaben des Steuerpflichtigen geprüft und die zu zahlende Steuer berechnet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 646)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin reicht ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Auf Grundlage ihrer Angaben zu Einkommen, Werbungskosten und Sonderausgaben berechnet das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer und erlässt den Steuerbescheid. Dies erfolgt im Veranlagungsverfahren.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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