Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das bescheinigt, aus welchem Land eine Ware stammt. Es wird insbesondere im internationalen Handel benötigt, wenn das Herkunftsland bei der Einfuhr für zollrechtliche oder außenwirtschaftliche Zwecke nachgewiesen werden muss. (vgl. Schneck 2018, S. 993 ff.)
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen exportiert Maschinen im Wert von 100.000 € nach Indien. Die indischen Behörden verlangen einen Nachweis über das Herkunftsland der Maschinen. Das Unternehmen lässt deshalb bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ein Ursprungszeugnis ausstellen, das beispielsweise „Ursprung: Deutschland“ bestätigt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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