top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Ursprungslandprinzip

Das Ursprungslandprinzip besagt, dass Bruttopreise vom Steuersatz des Landes bestimmt werden, wo das produzierende Unternehmen ansässig ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 476 f.)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen in Land A produziert elektronische Geräte und verkauft sie in verschiedene Länder, darunter auch in Land B. Gemäß dem Ursprungslandprinzip wird die Umsatzsteuer für diese Verkäufe basierend auf dem Steuersatz von Land A festgelegt, da das produzierende Unternehmen dort ansässig ist. Dies bedeutet, dass das Unternehmen die Umsatzsteuer entsprechend den Steuersätzen und Vorschriften von Land A berechnet und an die dortige Steuerbehörde abführt.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 476-477

Kommentare


bottom of page