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Urlaubsplan

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Urlaubsplan ist eine systematische Übersicht über die Urlaubszeiten der Arbeitnehmer eines Unternehmens. Er dient der Planung von Urlaubsvertretungen und der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs. Die Aufstellung des Urlaubsplans unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 645)


Beispiel: In einem Unternehmen werden zu Beginn des Jahres die Urlaubswünsche aller Mitarbeiter gesammelt und in einem Urlaubsplan eingetragen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass immer genügend Beschäftigte im Betrieb anwesend sind und Urlaubsvertretungen organisiert werden können.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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