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Urlaubsgeld

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmern für ihren Urlaub gezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Es wird meist in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 645)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält im Juni neben ihrem regulären Gehalt einmalig 800 Euro Urlaubsgeld, um die zusätzlichen Kosten ihres Sommerurlaubs zu finanzieren.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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