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Urlaubsarbeit

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Urlaubsarbeit ist eine Erwerbstätigkeit, die dem Erholungszweck des gesetzlichen Urlaubs widerspricht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist eine solche Tätigkeit während des Urlaubs grundsätzlich verboten. Erlaubt sind jedoch Tätigkeiten, die der Erholung oder dem körperlichen Ausgleich dienen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 645)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer nimmt während seines dreiwöchigen Erholungsurlaubs einen bezahlten Vollzeitjob bei einem anderen Unternehmen an. Da diese Tätigkeit dem Erholungszweck des Urlaubs widerspricht, handelt es sich um unzulässige Urlaubsarbeit.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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