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Urheberrechtsvertrag

Ein Urheberrechtsvertrag regelt die Übertragung von Nutzungsrechten an einem urheberrechtlich geschützten Werk, etwa Texten, Bildern, Musik oder Software. Das Urheberrecht selbst bleibt immer beim Schöpfer. Vertraglich festgelegt werden lediglich Art, Umfang, Dauer, Gebiet und Vergütung der erlaubten Nutzung. (vgl. Hofert 2012, S. 220 ff.)


Beispiel: Ein Fotograf verkauft einem Verlag die Nutzungsrechte an einem Bild für die einmalige Veröffentlichung in einem Magazin in Deutschland. Im Urheberrechtsvertrag wird festgelegt, dass die Nutzung zeitlich auf eine Ausgabe begrenzt ist und das Foto nicht ohne weitere Vereinbarung für Online-Zwecke verwendet werden darf.


Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal

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