Unvollkommener Wettbewerb
- Andreas Armster

- vor 6 Tagen
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Unvollkommener Wettbewerb liegt vor, wenn die Bedingungen der vollständigen Konkurrenz nicht erfüllt sind, sodass einzelne Anbieter oder Nachfrager Marktmacht besitzen und Preise, Mengen oder Qualität beeinflussen können (z. B. durch Monopole, Oligopole oder Kartelle). (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 59 f.)
Beispiel: Nur wenige große Anbieter dominieren den Mobilfunkmarkt und können Preise und Vertragsbedingungen stärker beeinflussen als in einem Markt mit vielen kleinen Anbietern.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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