Untätigkeitsklage
Eine Untätigkeitsklage ist die Klage vor dem Finanzgericht, wenn über einen außergerichtlichen Einspruch ohne ausreichenden Grund nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wurde. In diesem Fall kann Klage auch ohne vorherige Einspruchsentscheidung erhoben werden (§ 46 Abs. 1 FGO). (vgl. Puke 2023, S. 272)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger legt Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid ein. Da das Finanzamt über den Einspruch über mehrere Monate ohne ausreichenden Grund nicht entscheidet, erhebt der Steuerpflichtige eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht, um eine gerichtliche Entscheidung zu erreichen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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