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Untätigkeitseinspruch

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Untätigkeitseinspruch ist der Einspruch gegen die ausbleibende Entscheidung der Finanzbehörde über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts. Er ist zulässig, wenn die Behörde ohne ausreichenden Grund nicht innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet (§ 347 Abs. 1 AO). (vgl. Puke 2023, S. 271)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger beantragt die Änderung seines Einkommensteuerbescheids. Da das Finanzamt über den Antrag über einen längeren Zeitraum ohne nachvollziehbaren Grund nicht entscheidet, kann der Steuerpflichtige einen Untätigkeitseinspruch einlegen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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