Untervollmacht
- Andreas Armster

- 20. Sept.
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Untervollmacht ist die von einem Bevollmächtigten erteilte Vollmacht an einen Dritten. Sie ist zulässig, wenn sie durch den Umfang der Hauptvollmacht gedeckt ist oder nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Hauptbevollmächtigte behält dabei seine eigene Vertretungsmacht, es entsteht eine mehrstufige Vertretung. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 86)
Beispiel: Fiona erteilt ihrem Freund Jan Vollmacht, in ihrem Namen ein Auto zu kaufen. Jan ist verhindert und gibt deshalb seiner Schwester Clara eine Untervollmacht, damit sie den Kaufvertrag unterschreibt. Clara handelt wirksam im Namen von Fiona, sofern die Hauptvollmacht die Erteilung einer Untervollmacht zulässt.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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