Unterversicherung
Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache. Im Schadensfall ersetzt die Versicherung den Schaden dann nur anteilig. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 644)
Beispiel: Ein Hausrat hat einen Wert von 50.000 Euro, ist aber nur mit 25.000 Euro versichert. Entsteht ein Schaden von 10.000 Euro, ersetzt die Versicherung aufgrund der Unterversicherung nur 5.000 Euro.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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