Unterstützungskasse
- Andreas Armster

- 30. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie gewährt Versorgungsleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber – direkt oder über Entgeltumwandlung – und ist im Insolvenzfall über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 460 f.)
Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen gründet gemeinsam mit zwei Partnerfirmen eine Unterstützungskasse. Es zahlt für seine Beschäftigten monatlich Beiträge ein, die später als Betriebsrente ausgezahlt werden. Im Fall einer Insolvenz sind die eingezahlten Beiträge durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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