Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung
Der Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung ist die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis, den die Muttergesellschaft für eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen bezahlt, und dem anteiligen Vermögen des Tochterunternehmens zu Zeitwerten. Man unterscheidet einen positiven Unterschiedsbetrag, der beispielsweise entsteht, wenn der Kaufpreis das Zeitwertvermögen übersteigt (Goodwill), und einen negativen Unterschiedsbetrag, wenn der Kaufpreis darunterliegt (Badwill). Weitere mögliche Ursachen sind Überbewertungen oder Unterbewertungen der Vermögensgegenstände oder der Beteiligung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 239)
Beispiel: Eine Muttergesellschaft kauft 100 % eines Tochterunternehmens für 1.200.000 €. Das anteilige Vermögen des Tochterunternehmens beträgt zu Zeitwerten 1.000.000 €. Es entsteht ein positiver Unterschiedsbetrag von 200.000 €, der bei entsprechender Einordnung als Goodwill gilt. Würde der Kaufpreis dagegen nur 800.000 € betragen, ergäbe sich ein negativer Unterschiedsbetrag von 200.000 € (Badwill).
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare