Unterrichtung
- Andreas Armster

- 7. Juli 2025
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Die Unterrichtung ist ein Informationsrecht des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss ihn über bestimmte Vorgänge rechtzeitig und umfassend informieren. Sie kann eigenständig sein (§ 105 BetrVG) oder die Grundlage für weitere Beteiligungsrechte darstellen (§ 106 BetrVG). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 140)
Beispiel: Ein Arbeitgeber plant eine Umstrukturierung in der Produktion und informiert den Betriebsrat rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen, damit dieser sich ein Bild machen kann – ohne dass der Betriebsrat zustimmen muss.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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