Unterordnungskonzern
Ein Unterordnungskonzern ist eine Konzernart, bei der ein herrschendes Unternehmen (Muttergesellschaft) die einheitliche Leitung über die untergeordneten Konzernunternehmen (Tochtergesellschaften) ausübt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 238 f.)
Beispiel: Die Muttergesellschaft A besitzt mehrere Tochtergesellschaften und bestimmt deren grundlegende Geschäfts- und Finanzpolitik. Obwohl die Tochtergesellschaften rechtlich selbstständig bleiben, werden sie einheitlich von A geleitet. Damit liegt ein Unterordnungskonzern vor.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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