Unternehmerlohn
Der Unternehmerlohn ist das Einkommen, das sich ein Unternehmer für seine eigene Tätigkeit im Unternehmen anrechnet, sofern er am Eigenkapital beteiligt und zugleich unternehmerisch tätig ist. Er steht beispielsweise Einzelkaufleuten, Gesellschafter-Geschäftsführern und unentgeltlich mitarbeitenden Angehörigen zu. In der Kostenrechnung wird er als kalkulatorischer Unternehmerlohn berücksichtigt und zählt zu den Zusatzkosten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 238)
Beispiel: Ein Einzelkaufmann arbeitet selbst täglich in seinem Betrieb, zahlt sich aber kein Gehalt aus. Für die Kostenrechnung setzt er einen kalkulatorischen Unternehmerlohn von 4.000 € monatlich an. Dadurch werden die tatsächlichen wirtschaftlichen Kosten des Betriebs realistischer dargestellt, obwohl diese Zahlung nicht tatsächlich erfolgt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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