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Unternehmergesellschaft

20. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Unternehmergesellschaft (UG), auch Mini-GmbH genannt, ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft und gilt als vereinfachte Vorstufe der GmbH. Sie kann bereits mit geringem Stammkapital gegründet werden, haftet nicht mit dem Privatvermögen und verpflichtet die Gesellschafter, jährlich einen Teil des Gewinns anzusparen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. (vgl. Hofert 2012, S. 135 ff.)


Beispiel: Zwei Gründer eröffnen einen Online-Shop und gründen dafür eine Unternehmergesellschaft (UG) mit einem Stammkapital von 1 Euro. Das Unternehmen haftet nur mit seinem Gesellschaftsvermögen, und jedes Jahr legen die Gründer 25 Prozent des Gewinns zurück, um die UG später in eine GmbH umzuwandeln.


Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal

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