Unternehmer
- Andreas Armster

- 17. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit tätigt (§ 14 BGB). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 16 f.)
Beispiel: Ein Buchhändler kauft Bücher beim Großhändler, um sie weiterzuverkaufen. Dabei handelt er als Unternehmer, nicht als Verbraucher.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


Kommentare