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Unternehmensübernahme

8. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Unternehmensübernahme bezeichnet den Erwerb eines ganzen Unternehmens oder von Unternehmensteilen, die selbstständig am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Entscheidend ist der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögenswerte, nicht lediglich der Erwerb von Anteilen. Moderne Verfahren zur Bewertung von Unternehmensübernahmen beruhen auf dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 238)


Beispiel: Unternehmen A übernimmt von Unternehmen B einen selbstständig geführten Geschäftsbereich mit Maschinen, Vorräten und Kundenbeziehungen für 5 Mio. €. A erwirbt damit die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Vermögenswerte und den Geschäftsbetrieb; eine bloße Beteiligung an B wäre dagegen keine Unternehmensübernahme im engeren Sinne.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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