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Unternehmenszusammenschluss

9. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Unternehmenszusammenschluss ist die freiwillige Verbindung zweier Unternehmen auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung. Er kann beispielsweise durch eine Verschmelzung oder durch den Zusammenschluss zu einem Konzern erfolgen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 238)


Beispiel: Zwei Unternehmen vereinbaren, ihre Geschäftstätigkeiten zusammenzuführen. Sie können entweder zu einem einzigen Unternehmen verschmelzen oder weiterhin rechtlich selbstständig bleiben und gemeinsam einen Konzern bilden. Beide Fälle sind Formen eines Unternehmenszusammenschlusses.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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