Unternehmensverfassung
Die Unternehmensverfassung bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen und Vereinbarungen, die Eigentumsrechte, Leitungsrechte und Kontrollrechte in einem Unternehmen festlegen und damit die grundlegende Machtverteilung, Entscheidungsverteilung und Einkommensverteilung sowie die Struktur der Führungsorganisation bestimmen. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 268 ff.)
Beispiel: In einer Aktiengesellschaft (AG) legt die Unternehmensverfassung fest, dass der Vorstand das Unternehmen leitet, der Aufsichtsrat den Vorstand kontrolliert und die Hauptversammlung die Eigentümerinteressen (Aktionäre) vertritt.
Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag




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