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Unterhaltsrenten

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Unterhaltsrenten sind regelmäßige Zahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, z. B. an Kinder oder den geschiedenen Ehepartner. Sie sind beim Unterhaltsverpflichteten grundsätzlich nicht steuerlich abziehbar und beim Empfänger steuerfrei. Eine Ausnahme gilt beim Realsplitting. (vgl. Puke 2023, S. 212)


Beispiel: Ein Vater zahlt monatlich Unterhalt an sein minderjähriges Kind. Diese Unterhaltsrente kann er grundsätzlich nicht als Sonderausgabe abziehen, und das Kind muss die Zahlungen nicht versteuern.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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