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Unterhaltsanspruch

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Unterhaltsanspruch ist das gesetzliche Recht einer Person, von bestimmten Angehörigen finanzielle Unterstützung (Unterhalt) zu erhalten. Bezieht die unterhaltsberechtigte Person Sozialhilfe, kann dieser Anspruch auf das Sozialamt übergehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 640)


Beispiel: Eine pflegebedürftige Mutter erhält Sozialhilfe, weil ihre eigenen Einkünfte nicht ausreichen. Das Sozialamt prüft anschließend, ob ihre leistungsfähigen Kinder zum Unterhalt beitragen müssen und kann gegebenenfalls Unterhaltszahlungen von ihnen verlangen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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