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Unterbilanz

8. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Unterbilanz bezeichnet die Situation, in der bei einer zu Buchwerten erstellten Bilanz einer Kapitalgesellschaft die aufgelaufenen Verluste die Hälfte oder mehr des gezeichneten Kapitals betragen. In diesem Fall muss die Geschäftsführung einer GmbH die Gesellschafterversammlung und der Vorstand einer AG die Hauptversammlung einberufen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 238)


Beispiel: Eine GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 200.000 €. Sind Verluste von 100.000 € oder mehr aufgelaufen, liegt eine Unterbilanz vor. Die Geschäftsführung muss dann die Gesellschafterversammlung einberufen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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