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Unterbeschäftigung

Unterbeschäftigung liegt vor, wenn mehr als 2 % der arbeitsfähigen und arbeitswilligen Personen arbeitslos sind. (vgl. Scheuring 1997, S. 30)


Beispiel: Von 1.000.000 Erwerbspersonen sind 50.000 arbeitslos (5 %).


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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