Ungerechtfertigte Bereicherung
Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt vor, wenn jemand ohne rechtlichen Grund einen Vermögensvorteil auf Kosten einer anderen Person erlangt. Der Empfänger ist in diesem Fall verpflichtet, das Erlangte zurückzugeben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 638)
Beispiel: Ein Kunde überweist eine Rechnung versehentlich zweimal an ein Unternehmen. Da die zweite Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist, muss das Unternehmen den zu viel gezahlten Betrag an den Kunden zurückerstatten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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