Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt Personen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert insbesondere Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ab. Daneben kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die Leistungen bei Unfällen im privaten und beruflichen Bereich erbringt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 636 ff.)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verletzt sich auf dem direkten Weg zur Arbeit bei einem Fahrradunfall. Da es sich um einen Wegeunfall handelt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der medizinischen Behandlung und zahlt gegebenenfalls weitere Leistungen, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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