Unfallverhütungsrecht
Das Unfallverhütungsrecht umfasst die gesetzlichen Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen. Es ermächtigt die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die Berufsgenossenschaften, verbindliche Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, die Arbeitgeber zum Schutz ihrer Beschäftigten einhalten müssen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 636)
Beispiel: Ein Unternehmen muss seinen Mitarbeitern auf einer Baustelle Schutzhelme und Sicherheitskleidung zur Verfügung stellen und für deren Verwendung sorgen. Diese Maßnahmen beruhen auf den Unfallverhütungsvorschriften und dienen der Vermeidung von Arbeitsunfällen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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