Unerwünschte Fluktuation
- Andreas Armster

- 14. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Unerwünschte Fluktuation bezeichnet den Weggang eines Mitarbeiters gegen den Willen des Unternehmens, etwa durch Eigenkündigung oder einen Versetzungswunsch. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 625 f.)
Beispiel: Wenn eine gut eingearbeitete Fachkraft kündigt, um zu einem Wettbewerber zu wechseln.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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