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Uneinbringliche Forderungen

Uneinbringliche Forderungen sind Forderungen, bei denen endgültig feststeht, dass kein Zahlungseingang mehr zu erwarten ist. Sie sind deshalb vollständig erfolgswirksam abzuschreiben. (vgl. Roos 2024, S. 237)


Beispiel: Ein Kunde wird insolvent und das Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen. Die offene Forderung über 3.000 € gilt damit als uneinbringlich und wird vollständig abgeschrieben.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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