Uneinbringliche Forderungen
- Andreas Armster

- 4. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Uneinbringliche Forderungen sind Forderungen, bei denen endgültig feststeht, dass kein Zahlungseingang mehr zu erwarten ist. Sie sind deshalb vollständig erfolgswirksam abzuschreiben. (vgl. Roos 2024, S. 237)
Beispiel: Ein Kunde wird insolvent und das Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen. Die offene Forderung über 3.000 € gilt damit als uneinbringlich und wird vollständig abgeschrieben.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



Kommentare