Unechtes Factoring
- Andreas Armster

- 5. Okt.
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Unechtes Factoring bedeutet, dass ein Unternehmer seine Forderungen zwar an einen Factor (z. B. ein Finanzdienstleister) abtritt, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Kunden (Delkredererisiko) aber beim Unternehmer selbst verbleibt. Der Factor zieht die Forderungen lediglich im Auftrag des Unternehmers ein und zahlt den Erlös erst nach erfolgreichem Einzug aus. Dieses Modell entlastet den Unternehmer nur von der Verwaltung und Geltendmachung der Forderungen, nicht aber vom Risiko des Forderungsausfalls. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 379)
Beispiel: Ein Arzt schließt einen Vertrag mit einer ärztlichen Verrechnungsstelle ab, die seine Patientenrechnungen im eigenen Namen einzieht. Zahlt ein Patient jedoch nicht, trägt der Arzt das Ausfallrisiko selbst.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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