Unechte Verbrauchsabweichung
Aktualisiert: 9. Okt.
Eine unechte Verbrauchsabweichung entsteht durch Fehlkontierungen und damit durch Verrechnungsdifferenzen zwischen Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Sie ist nicht auf mangelnde Produktivität zurückzuführen und kann beispielsweise durch Losgrößenabweichungen, Abweichungen im Arbeitsablauf oder eine geänderte Auftragszusammensetzung entstehen. Da sie vom Kostenstellenleiter nicht zu vertreten ist, muss sie vor einer wirksamen Kostenkontrolle im Soll-Ist-Vergleich eliminiert werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 237)
Beispiel: Für eine Kostenstelle werden aufgrund einer geänderten Auftragszusammensetzung 10.000 € Kosten anders auf Kostenträger verteilt als ursprünglich geplant. Dadurch entsteht eine Verbrauchsabweichung, obwohl die Kostenstelle tatsächlich wirtschaftlich gearbeitet hat. Die 10.000 € stellen daher eine unechte Verbrauchsabweichung dar und müssen für die Kostenkontrolle herausgerechnet werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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